Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 84/08 SO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,119231
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 84/08 SO (https://dejure.org/2008,119231)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.11.2008 - L 8 B 84/08 SO (https://dejure.org/2008,119231)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. November 2008 - L 8 B 84/08 SO (https://dejure.org/2008,119231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,119231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2007 - L 13 AS 26/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 84/08
    Es hat in seinem angegriffenen Beschluss - mit dem es zugleich den Antrag der Antragsteller auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hat - gestützt unter anderem auf die auch vom erkennenden Senat geteilte Rechtsprechung des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 21. April 2008 - L 13 AS 26/07 NZB ) mit zutreffender Begründung im Einzelnen ausgeführt, dass die Leistungen nach dem SGB II beziehenden Antragsteller (zu 1. geb. am 4. März 2002 und zu 2. geb. am 8. Juli 1999) keinen Anspruch auf Erlass der begehrten Regelungsanordnung gemäß § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG haben.

    Bei dem von den Antragstellern geltend gemachten (regelmäßig wiederkehrenden) Bedarf an Schulmaterial im üblichen Umfang (Grundbedarf) handelt es sich hingegen um eine typische Bedarfslage, die nicht von § 73 SGB XII erfasst wird (vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. April 2008, a.a.O. und Beschluss vom 3. Dezember 2007 - L 7 AS 666/07 ER , juris Rnr 17, aus dem entgegen der Interpretation der Antragsteller klar hervorgeht, dass Aufwendungen für den typischen Schulbesuch nicht unter § 73 SGB XII fallen).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 84/08
    Eine Leistung nach § 73 SGB XII setzt eine besondere Bedarfslage - die eine gewisse Nähe zu den speziell in den §§ 47 bis 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweist - voraus (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - NZS 2007, 383; juris Rdnr 22 unter Hinweis auf Berlit, LPK-SGB XII, § 73 Rdnr 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2007 - L 7 AS 666/07

    Übernahme der Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte zum Besuch der 11.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 84/08
    Bei dem von den Antragstellern geltend gemachten (regelmäßig wiederkehrenden) Bedarf an Schulmaterial im üblichen Umfang (Grundbedarf) handelt es sich hingegen um eine typische Bedarfslage, die nicht von § 73 SGB XII erfasst wird (vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. April 2008, a.a.O. und Beschluss vom 3. Dezember 2007 - L 7 AS 666/07 ER , juris Rnr 17, aus dem entgegen der Interpretation der Antragsteller klar hervorgeht, dass Aufwendungen für den typischen Schulbesuch nicht unter § 73 SGB XII fallen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 47/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2008 - L 8 B 84/08
    § 73 SGB XII kommt entgegen der von den Antragstellern für ihre Argumentation zitierten PKH-Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 17. April 2008 - L 7 B 47/08 AS ) - in der ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für Lernmittel in erster Linie unter verfassungskonformer Erweiterung der in § 23 Abs. 3 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe als ein mögliches Mittel zur Beseitigung einer unzureichenden Ausstattung schulpflichtiger Kinder angesehen und eine Befriedigung des Bedarfs über § 73 SGB XII als denkbar bezeichnet wurde - als Anspruchsgrundlage nicht ernstlich in Betracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht